Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie fortfahren. Personen, welche die Homepage von „Fun Agility People“ abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verein „Fun Agility People“und ihrer Vertragspartner abgeschlossenen Vereinbarungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. 

1 Nutzung- und Urheberrecht

1.1 Die Konzepte und Projektbeschreibungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Verein „Fun Agility People“weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Vertragspartner vom Verein „Fun Agility People“, zu der für die Konzepterstellung geschuldeten Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.3 „Fun Agility People“überträgt dem Vertragspartner die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

„Fun Agility People“ in jedem Fall, auch wenn der Verein das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verein „Fun Agility People“ dem Vertragspartner. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Vertragspartner über.

1.5 „Fun Agility People“ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe des Konzepts, Beschreibungen, Foto und Video als Urheber zu nennen. Verletzt der Vertragspartner das Recht auf Namensnennung ist er verpflichtet, dem Verein „Fun Agility People“zusätzlich, zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.6 Sollte der Vertragspartner in Bezug auf die Konzepte und Projektbeschreibungen, oder sonstigen Arbeiten vom Verein „Fun Agility People“formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Verein „Fun Agility People“

2 Vergütung

2.1 Die Rechnungen sind nach schriftlicher Abmachung fällig. So ist bei Vertragsabschluss, eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3 Fremdleistungen

3.1 „Fun Agility People“ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Vertragspartners zu bestellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Verein „Fun Agility People“hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4 Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 An Konzepten und Projektbeschreibungen (Drehbücher) werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Verein „Fun Agility People“ spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5 Herausgabe von Daten

5.1 Der Verein „Fun Agility People“ ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Vertragspartner, dass der Verein „Fun Agility People“ ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2 Hat der Verein „Fun Agility People“dem Vertragspartner Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Vereins „Fun Agility People“ verändert werden.

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Vertragspartner.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung

6.1 Der Vertragspartner legt dem Verein „Fun Agility People“vor Ausführung der Vervielfältigung seine Zustimmung vor.

6.2 Soll der Verein „Fun Agility People“die Produktionsüberwachung durchführen, schliesst sie und der Vertragspartner darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. 

7 Haftung und Gewährleistung

7.1 Der Verein „Fun Agility People“ haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für den Verein „Fun Agility People“ auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Ansprüche des Vertragspartners, die sich aus einer Pflichtverletzung vom Verein „Fun Agility People“ oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung des Vereins „Fun Agility People“ oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung vom Verein „Fun Agility People“ ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Vertragspartners.

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Vertragspartner die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung vom Verein „Fun Agility People“ entfällt.

7.5 In keinem Fall haftet der Verein „Fun Agility People“ für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Vertragspartner auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

7.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vom Verein „Fun Agility People“ erbrachte Projektleistung, nach deren Erhalt, innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Verein „Fun Agility People“ rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Vereins“Fun Agility People“ in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8 Schlussbestimmungen

8.1 Alle Verträge mit dem Verein „Fun Agility People“ unterliegen dem schweizerischen Recht. Für Rechtsstreitigkeiten, welche sich aus Verträgen mit dem Verein „Fun Agility People“ ergeben, gilt Baselland als Gerichtsstand.

8.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.